Open Innovation und geistiges Eigentum: Die Rolle der Rechtsabteilung
„Und wie regeln wir das rechtlich?“ Sobald es um Open Innovation ging, stand bis vor kurzem diese Frage stets als erstes im Raum. Heute taucht sie in Firmenvorträgen und Präsentationen nur noch am Rande auf. Wie kommt’s?
Auf 15inno geht Stefan Lindegaard dem Kuriosum auf die Spur. Seiner Meinung nach haben die Rechtsabteilungen der betreffenden Unternehmen einen Wandel durchlaufen. Dort hat sich inzwischen die Auffassung durchgesetzt, dass die Geschäftsinteressen an erster Stellekommen – und in jedem Fall vor der juristischen Haarspalterei.
Für den konkreten Fall der Zusammenarbeit mit potenziellen Innovationspartnern haben sie mittlerweile ein paar schlichte Vereinbarungen aufgesetzt, die es den Beteiligten erlauben, zuerst die Chancen auszuloten bevor sie sich den rechtlichen Feinheiten zuwenden.
Die Frage der Wired-Redakteurin Olivia Solon, ob die bestehende Rechtsordnung für den Umgang mit offener Innovation ausreiche, beantwortet Lindegaard mit einem klaren Ja. Es gibt, so sagt er, schon genug Firmen, die mit Open Innovation erfolgreich sind – ohne dass hierzu eine Gesetzesänderung nötig gewesen wäre.
Eine Frage der Einstellung
Kampfbereit oder wachsam, aussichtsreich oder problematisch – entscheidend ist die Haltung zum Thema Open Innovation. Dass viele Juristen darauf abgerichtet sind, Risiken aufzuspüren statt Chancen wahrzunehmen, sei tatsächlich ein Hauptproblem bei der Öffnung von Innovationsprozessen.
Für ein produktives Zusammenspiel von Intellectual Propertyund Open Innovation braucht es Juristen mit Geschäftssinn. Niederzuschreiben, wer welches Know-how einbringt und was das für die Vergütung heißt, ist relativ einfach. Schwierig wird es, wenn aus der gemeinsamen Arbeit neues geistiges Eigentum hervorgeht.
Was sollten Innovationsteams also beachten, wenn sie an den Punkt kommen, wo juristische Unterstützung gefragt ist? Hier verweist Lindegaard auf einen Artikel mit Tipps der ehemaligen Firmenanwältin Jackie Hutter.
- Die Geschäftsführung sagt, wo es lang geht: Es kann und darf nicht sein, dass Firmenanwälte Projekte schon in einem frühen Stadium zerpflücken, nur weil das Risiko nicht einschätzbar ist. In so einem Fall ist es besser, das Projektteam abzuschirmen.
- Linienwächter ja, Ordnungshüter nein: Es muss allen klar sein, dass es nur darum geht Risiken zu mindern. Schwarzseher bekommen einen Platzverweis.
- Berater statt Miesmacher: Gut möglich, dass externe Rechtsberater hinzugezogen werden müssen, wenn die eigenen Anwälte zu gerne Vorschriften machen.
Ansichten aus Praxis und Forschung
An welchen Punkten Fragen des geistige Eigentums zu beachten sind, können Manager zum Beispiel mit dem „Want, Find, Get, Manage“-Ansatz ermitteln. Das Modell und weitere Hinweise enthält ein Artikel der Alliance Management Group.
Einen wirtschaftswissenschaftlichen Blick auf das „zweischneidige Schwert“ IPR und Open Innovation wirft Prof. Bronwyn Hall in einem Artikel für Japan Spotlight.
Stanley P. Kowalski lehrt als Jurist am Franklin Pierce Center for Intellectual Property der Universität von New Hampshire. Für ihn ist geistiges Eigentum nicht nur ein Aktivposten, sondern vielmehr ein Werkzeug, mit dem sich der globale Fortschritt ankurbeln lässt.
Seite weiterempfehlen
Drucken